Was wir Glauben
Die Gemeinde Jesu Christi ist eine unabhängige, bibelgläubige Versammlung , die die biblischen Prinzipien einer neutestamentlichen Gemeinde weltweit vor Ort in der Versammlung predigt und praktiziert, wie dies im und durch das Wort Gottes gelehrt wird. Wir sind evangelisch, biblisch, unabhängig und missionstätig.
Die Heilige Schrift
Wir glauben, dass die vollständige, einzige und massgebende Regel für den Glauben und die Praxis das vollkommene, bewahrte Wort Gottes ist. SOLA SCRIPTURA! Für Deutsch sprechende Leute ist dies der Textus Rezeptus, die unrevidierte (unverfälschte) Luther Bibel 1545. Weltweit die King James Version von 1611! (Ps 12:7-8)
Jesus Christus
Wir glauben an die Gottheit Jesu Christi. Darunter fällt seine unbefleckte Empfängnis; sein stellvertretender Opfertod am Kreuz; seine biblische, buchstäbliche Auferstehung; seine Himmelfahrt und sein leibhaftiges, buchstäbliches Wiederkommen auf diese Erde, um tausend Jahre zu regieren. (1. Tim. 3:16)
Gute Werke
Wir glauben, dass jede Person die auf Menschen oder sich selbst baut, auf die Sakramente, goldene Regel oder eine Kirche vertraut, sich vor dem heiligen und gerechten Gott rechtfertigen muss, verdammt ist und beim Urteil vor dem grossen weissen Stuhl in den feurigen Pfuhl geworfen wird. Diese Person hat auf ihre eigene Gerechtigkeit und Werke vertraut, statt auf die Gerechtigkeit Jesu Christi. (Röm. 4:5)
Taufe
Wir glauben, dass die Wassertaufe für einen von neuem geborenen Gläubigen bestimmt ist. Das heisst: Untertauchen im Wasser im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. (Math. 28:19)
Gemeindeverordnungen
Gemäss Gottes Wort sind die Wassertaufe und das Abendmahl die einzigen zwei Verordnungen für die Gemeinde. Diese Verordnungen haben aber keine errettende Kraft. (Luk. 22:19)
Ewige Sicherheit
Wir glauben an die ewige Sicherheit der Gläubigen als Teil des Leibes des Herrn Jesu Christi.
Kirche und Staat
Wir glauben an die vollkommene Trennung von Kirche und Staat. Wir glauben, dass der Staat kein Recht hat, jeder öffentlichen Gemeinde zu befehlen wie sie ihre Versammlungen und Geschäfte zu führen hat oder wie sie ihr Eigentum verwalten muss. (Apg. 5:29)